Direkter Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümer gegen den zweckwidrig nutzenden Mieter einer Teileigentumseinheit (BGH vom 25.10.2019, Az. V ZR 271/18)
Wenn der Mieter einer Teileigentumseinheit diese zweckwidrig nutzt, so war es umstritten, ob ein Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft direkt gegen den Mieter geltend gemacht werden kann oder, ob zunächst der Eigentümer der Einheit in Anspruch genommen werden muss. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass es einen direkten Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümer gegen den Mieter einer Sondereigentumseinheit gibt, dann, wenn er gegen eine von den Eigentümern vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelung verstößt oder, wenn er durch seine Nutzung der in der Teilungserklärung für diese…