Kein Schadensersatzanspruch zwischen Mietern bei Schäden an der Tapete durch eingedrungenes Wasser (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2018, Az: 10 U 8/18)
In dem entschiedenen Fall klagte der Mieter einer Wohnung gegen die Mieterin der darüber liegenden Wohnung und behauptete, dass Wasser aus dem Leitungssystem des Hauses wegen einer unsachgemäßen Reparatur des Wasserhahns durch die Beklagte in die Decken und Wände der Wohnung des Klägers eingedrungen sei. Mit der Klage machte der Kläger rund 6.500,00 € für die Neutapezierung der in seiner Wohnung beschädigten Räume geltend. Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Ein Anspruch aus Vertrag bestehe nicht, da sowohl Kläger…