Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten über Betriebskosten abrechnen (BGH VIII ZR 249/15 vom 25.01.2017)

Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten über Betriebskosten abrechnen (BGH VIII ZR 249/15 vom 25.01.2017)

Der BGH hatte entschieden, dass ein Vermieter die gesetzliche 12-monatige Abrechnungsfrist gem. § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich einhalten muss und sich nicht auf eine Untätigkeit oder unsorgfältige Ausführung der Tätigkeit seiner Hausverwaltung berufen kann. In dem entschiedenen Fall hatte der Wohnungseigentümer erst nach nahezu 2 Jahren über die Betriebskosten abgerechnet. Er hatte dies begründet, dass die Verwaltung seiner Immobilie keine Abrechnung vorgelegt hatte, dass die neubeauftragte Hausverwaltung dann erst nach 2 Jahren die jeweiligen Betriebskosten abgerechnet habe. Der BGH…

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Fristlose Kündigung wegen älterer Mietrückstände möglich (BGH vom 13.07.2016, Az VIII ZR 296/15)

Fristlose Kündigung wegen älterer Mietrückstände möglich (BGH vom 13.07.2016, Az VIII ZR 296/15)

Die Klägerin, eine katholische Kirchengemeinde, hatte der Beklagten seit dem Jahr 2006 eine Wohnung in Düsseldorf vermietet. Die Beklagte blieb die Mieten für die Monate Februar und April 2013 schuldig. Nach einer erfolglosen Mahnung vom 14. August 2013 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis mit Schreiben vom 15. November 2013 wegen der weiterhin offenen Mietrückstände fristlos. Die Beklagten hatten sich auf die Regelung des § 314 Abs. 3 BGB berufen, nach welcher die außerordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund nur alsbald zulässig…

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