Britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland nach ungeregeltem Brexit
[Update 01.02.2020] Nach der überwiegenden Meinung in der Literatur wird die britische Ltd. im Falle eines sogenannten ungeregelten Brexits ihre Rechtsfähigkeit in Deutschland verlieren, was zur Folge hätte, dass für Rechtsgeschäfte danach eine persönliche Haftung der Gesellschafter aufleben würde. Zur Vermeidung einer solchen Wirkung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Verschmelzung der Ltd. auf eine juristische Person (GmbH) Es handelt sich hierbei um eine grenzüberschreitende Verschmelzung nach dem §§ 122a ff. UmwG. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass die deutsche…