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Tag: DSGVO

Die Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) finden auch nach Wirksamwerden der DSGVO Anwendung (OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2018, Az: 15 W 27/18).

Die Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) finden auch nach Wirksamwerden der DSGVO Anwendung (OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2018, Az: 15 W 27/18).

Nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedarf es für das Anfertigen und Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind, der Einwilligung des Betroffenen oder einer anderen in der DSGVO geregelten Rechtsgrundlage. Nach § 23 KUG können allerdings Abbildungen aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Bilder von Versammlungen oder Veranstaltungen veröffentlicht werden, und zwar auch dann, wenn darauf quasi nebenbei Personen erkennbar sind, die in ihre Ablichtung nicht eingewilligt haben. Mit dem Inkrafttreten der DSGVO war es…

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