Entschädigung nach Fluggastrechte VO (EG VO 261/2004) bei Verspätung / Ausfall steht auch Pauschalreisenden zu.
Die seit 2005 gültige FluggastrechteVO regelt die Rechte von Flugpassagieren für den Fall der Nichtbeförderung, Annullierung oder erheblichen Verspätungen von Flugreisen. Voraussetzung für die Anwendung der VO ist es, dass der Flug innerhalb der EU angetreten wird oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder der Schweiz durchgeführt wird und die EU als Ziel hat. Durch die Praxis der Fluggesellschaften, bestimmte Flüge zu überbuchen, gewinnt die VO neue Aktualität: Die VO gilt im Falle einer…