Ernsthaftigkeit des Interesses des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung (LG München I vom 16.01.2019, Az. 14 S 11239/18)
Gerade bei lange andauernden Mietverhältnissen ist es nach Auffassung einiger Vermieter schwierig, die Miete auf einen „angemessenen“ Preis zu erhöhen oder gar das Mietverhältnis zu kündigen. Vermieter kündigen deshalb oft wegen Eigenbedarfs und machen gelltend, die Wohnung selbst nutzen zu wollen. Die Notwendigkeit des Eigenbedarfs muss vom Vermieter substantiiert dargelegt werden, macht der Vermieter allerdings nach Räumung durch den Ausgangsmieter von dem behaupteten Eigenbedarf keinen Gebrauch, so steht dem ehemaliger Mieter zwar ein Schadensersatzanspruch zu, seine Wohnung, die der Vermieter…