Kein Widerrufsrecht bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen (BAG vom 07.02.2019, Az 6 AZR 75/18)
In dem entschiedenen Fall stritten Arbeitgeber und Arbeitnehmerin um die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages, der in der Wohnung der Arbeitnehmerin, die als Reinigungskraft arbeitete, geschlossen wurde. Der Aufhebungsvertrag sieht die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Gegenleistung vor, Einzelheiten und Ablauf der Vertragsverhandlungen waren strittig, nach Darstellung der Arbeitnehmerin war sie am Tag des Vertragsschlusses erkrankt. Die Arbeitnehmerin berief sich zunächst darauf, dass sie den Aufhebungsvertrag wirksam nach verbraucherschutzrechtlichen Regelungen widerrufen habe und ihn zudem wegen Irrtums und arglistiger Täuschung und widerrechtlicher…