Bei unerlaubter Untervermietung einer Wohnung bei Airbnb ist eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung erforderlich (LG Bamberg vom 09.08.2017, Az. 24 S 299/17)
Die Parteien stritten um eine fristlose Kündigung des Klägers. Der Beklagte hatte die Wohnung mindestens 3mal bei Airbnb.com an Gäste für Urlaubsaufenthalte untervermietet, der Vermieter verwies auf eine Klausel im Mietvertrag, nach welcher der Vermieter bei unbefugter Untervermietung verlangen kann, dass der Mieter binnen Monatsfrist das Untermietverhältnis kündigt. Das Gericht war der Auffassung, dass vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Für die außerordentliche Kündigung könnte ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 Abs. 2 Nr. 2…