Kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht nach Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (BGH vom 17.10.2018, Az: VIII ZR 94/17)
In dem entschiedenen Streitfall hatte der gewerbliche Vermieter einer Berliner Wohnung, eine Personengesellschaft, den Mieter im Juli 2015 unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel brieflich aufgefordert, einer Erhöhung der Nettokaltmiete um rund 120,00 € monatlich zuzustimmen. Der Mieter stimmte der begehrten Mieterhöhung zunächst zu, widerrief diese Zustimmung allerdings danach und verwies auf die Widerrufsvorschriften im Fernabsatzrecht. Der BGH hat die bis dahin streitige Frage, ob die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters (558b Abs. 1 BGB) vom Anwendungsbereich…