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Author: Tina Jentschke

Blumen im Treppenhaus der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht von vorneherein unzulässig (Landgericht Frankfurt/M., Urteil v. 14.03.2019, Az. 2/13 S 94/18).

Blumen im Treppenhaus der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht von vorneherein unzulässig (Landgericht Frankfurt/M., Urteil v. 14.03.2019, Az. 2/13 S 94/18).

Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft stritten in dem entschiedenen Fall darum, ob eine Miteigentümer „Dekoration“ aus dem Treppenhaus zu entfernen hat. Von ihm waren im Treppenhaus der Wohnungseigentumsanlage in Fensternähe Pflanzen sowie Metallständer für Töpfe angestellt worden. Das Amtsgericht hatte den Miteigentümer zur Entfernung verurteilt, das Landgericht urteilte im Berufungsverfahren die Angelegenheit anders. § 14 Ziff. 1 WEG regelt, dass von den in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Gebäudeteilen nur in solcher Weise Gebrauch gemacht werden kann, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über…

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Kein Schadensersatzanspruch zwischen Mietern bei Schäden an der Tapete durch eingedrungenes Wasser (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2018, Az: 10 U 8/18)

Kein Schadensersatzanspruch zwischen Mietern bei Schäden an der Tapete durch eingedrungenes Wasser (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2018, Az: 10 U 8/18)

In dem entschiedenen Fall klagte der Mieter einer Wohnung gegen die Mieterin der darüber liegenden Wohnung und behauptete, dass Wasser aus dem Leitungssystem des Hauses wegen einer unsachgemäßen Reparatur des Wasserhahns durch die Beklagte in die Decken und Wände der Wohnung des Klägers eingedrungen sei. Mit der Klage machte der Kläger rund 6.500,00 € für die Neutapezierung der in seiner Wohnung beschädigten Räume geltend. Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Ein Anspruch aus Vertrag bestehe nicht, da sowohl Kläger…

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Schadensersatz des Vermieters für Schadensbeseitigung durch den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Fristsetzung möglich (BGH vom 27.06.2018, XII ZR 79/17)

Schadensersatz des Vermieters für Schadensbeseitigung durch den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Fristsetzung möglich (BGH vom 27.06.2018, XII ZR 79/17)

Der Kläger hatte an den Beklagten Gewerberäumlichkeiten zu Lagerzwecken vermietet, der Mieter stellte Fahrzeuge im Mietobjekt ab. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhielt der Kläger das Mietobjekt zurück. Er behauptet in der Folgezeit, der Beklagte und Mieter habe das Objekt in beschädigtem Zustand zurückgegeben, der Boden sei durch Öl kontaminiert und verschmutzt gewesen, zudem hätte sich auch an den Wänden Verschmutzungen befunden. Für die Beseitigung der diesbezüglichen Schäden hatte er rund 2.900,00 € aufwenden müssen. Ohne dem Beklagten eine Frist zur…

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Die tatsächliche Wohnfläche ist maßgeblich für die Betriebskostenabrechnung (BGH vom 30.05.2018, Az VIII ZR 220/17).

Die tatsächliche Wohnfläche ist maßgeblich für die Betriebskostenabrechnung (BGH vom 30.05.2018, Az VIII ZR 220/17).

Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend. Mit der vorliegenden Entscheidung hat der BGH seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, nach welcher eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche zur vertraglich vereinbarten Wohnfläche von bis zu 10 Prozent als unbeachtlich angesehen wurde. In dem entschiedenen Fall…

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Benachteiligungsverbot (§ 1 AGG) gilt auch für die Vermietung einer Wohnung (OLG Düsseldorf vom 27.04.2017, I-5 U 79/16)

Benachteiligungsverbot (§ 1 AGG) gilt auch für die Vermietung einer Wohnung (OLG Düsseldorf vom 27.04.2017, I-5 U 79/16)

Der Kläger suchte im Jahr 2015 ein Haus zur Miete und bewarb sich auf ein Wohnungsinserat auf einer Internetplattform mit der Bemerkung, er sei als Pilot beschäftigt, er und seine Lebensgefährtin seien Nichtraucher, hätten keine Haustiere und seien kinderlos, aber in Familienplanung. Mit einem Architekten als Vertreter des beklagten Eigentümers fand daraufhin eine Besichtigung statt, für welche der Kläger mit seiner Lebensgefährtin anreiste. Der Architekt teilte mit, dass der Kläger und seine Lebensgefährtin in das Profil passten, das der Eigentümer…

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Schadensbeseitigungsfrist bei Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache nicht erforderlich (BGH vom 28.02.2018, VIII ZR 157/17)

Schadensbeseitigungsfrist bei Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache nicht erforderlich (BGH vom 28.02.2018, VIII ZR 157/17)

Der Mieter gab seine Wohnung in dem entschiedenen Fall nach einer Mietdauer von mehr als 7 Jahren zurück, der Vermieter verlangte vom Beklagten Schadensersatz wegen diverser Beschädigungen der Wohnung, u.a. wegen Beschädigung der Badezimmerarmaturen, von Lackschäden an Heizkörpern und wegen eines vom Mieter zu verantwortenden Schimmelbefalls. Eine Frist zur Beseitigung der betreffenden Schäden hatte der Vermieter dem Mieter vorher nicht gesetzt. Der Mieter war der Auffassung, Schadensersatz könne nur nach erfolglosem Ablauf einer Frist zur Schadensbeseitigung verlangt werden. Nach Auffassung…

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Vermieter muß bei bestrittener Nebenkostenabrechnung umfangreich Einsicht in die Abrechnung der Immobilie geben (BGH vom 07.02.2018, Az VIII ZR 189/17)

Vermieter muß bei bestrittener Nebenkostenabrechnung umfangreich Einsicht in die Abrechnung der Immobilie geben (BGH vom 07.02.2018, Az VIII ZR 189/17)

In dem vom BGH entschiedenen Fall klagte ein Vermieter auf Nebenkostennachzahlung für zwei Jahre und forderte über 5.000  €, die gesamten Heizkosten für beide Jahre betrugen nach der Vermieterabrechnung über 7.000 €. Die Mieter bewohnten eine knapp 100 qm große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt rund 720 qm Wohnfläche. Die Abrechnung des Vermieters wies in den beiden Jahren Heizkostenverbrauchswerte aus, die jeweils über 40 % der in dem Heizkreis gemessenen Verbrauchseinheiten ausmachten. Die Mieter beanstandeten die beiden Nebenkostenabrechnungen als…

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Gewerbeerlaubnis für Wohnimmobilienverwalter ab August 2018 erforderlich.

Gewerbeerlaubnis für Wohnimmobilienverwalter ab August 2018 erforderlich.

Gewerbsmäßige Verwalter gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des WEG sowie die gewerbsmäßige Verwaltung für Dritte von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB (Sondereigentumsverwalter) benötigen ab dem 01.08.2018 gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. Gewerbeordnung (GewO) eine Gewerbeerlaubnis. Wohnimmobilienverwalter müssen hierfür ihre Zuverlässigkeit (§ 34 c Abs. 2 Nr. 1 GewO) sowie ihre geordneten Vermögensverhältnisse (§ 34 c Abs. 2 Nr. 2 GewO) nachweisen. Zudem ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 34 c Abs. 2 Nr. 3…

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Mieter muss Gefährdung durch Extremisten angeben (AG Göttingen vom 24.10.2017, Az 18 C 41/17)

Mieter muss Gefährdung durch Extremisten angeben (AG Göttingen vom 24.10.2017, Az 18 C 41/17)

Ein Mieter muss dem potentiellem Vermieter nicht seine politische Auffassung offenlegen, die Tatsache, dass der potentielle Mieter allerdings „Anziehungspunkt für links gerichtete Gewalt“ ist, kann ein für den Vermieter bedeutsamer Umstand sein, über den dieser bei Vertragsschluss aufgeklärt werden muss. In dem entschiedenen Fall ging es um die Wirksamkeit einer Anfechtung eines zwischen den Parteien geschlossenen Mietvertrages. Vermieterin und Mieter hatten in einer Vereinbarung geregelt, dass der Mieter die Wohnung dauerhaft seinem Sohn zur Nutzung überlassen hatte. In der Folgezeit…

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Optische Beeinträchtigungen durch einen verlegten Mülltonnenplatz schließen eine Mietminderung aus (AG Brandenburg vom 13.10.2017, 31 C 156/16)

Optische Beeinträchtigungen durch einen verlegten Mülltonnenplatz schließen eine Mietminderung aus (AG Brandenburg vom 13.10.2017, 31 C 156/16)

Die Mieter einer Parterrewohnung machten eine Mietminderung geltend. Im Rahmen einer Neugestaltung des Hofes wurden während der Mietzeit Müll- und Biotonnen sowie Papiertonnen, die zunächst im Eingangsbereich standen, in eine sogenannte Gitterbox (eingezäunter, gepflasterter Bereich) verlegt. Der Kläger monierte, dass das Küchen- und Badfenster seiner Wohnung sich genau gegenüber dieser Gitterbox befand, wobei der Abstand zwischen Hausmauer und Gitterbox etwa 10 Meter beträgt. Das Gericht hatte die geltend gemachte Mietminderung von 10 % der Nettomiete zurückgewiesen, da kein Grund im…

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