Schadensersatz wegen unrichtiger Größenangabe beim Verkauf einer Eigentumswohnung (OLG Stuttgart vom 20.12.2018, Az. 14 U 44/18)
Die von den Klägern erworbene Eigentumswohnung in Stuttgart wurde vom beklagten Sohn des Verkäufers zunächst mit 98 qm beworben, unmittelbar vor Kaufvertragsabschluss wurde die Größe auf „ca. 89 qm“ korrigiert, tatsächlich war die Größe nur 78,2 qm. Der Senat des OLG Stuttgart hatte hier einen Schadensersatzanspruch der Käufer gegenüber dem Sohn des Verkäufers bejaht. Hauptgrund war, dass der Sohn bis zum Notartermin gegenüber dem Käufer als Verkäufer aufgetreten sei, zudem behauptete er die Wohnung selbst saniert zu haben, weshalb die…