Direkter Rückforderungsanspruch des Jobcenters gegen den Vermieter bei unberechtigter Mietzahlung (BGH vom 31.01.2018, VIII ZR 39/17)
Der Vermieter bezog Leistungen für seinen Mieter für Unterkunft und Nebenkosten nach dem SGB II direkt vom zuständigen Jobcenter, die Zahlungen erfolgten auf Antrag des Mieters direkt. Kurz vor Beendigung des Mietverhältnisses hatte der Mieter beim Jobcenter über einen Mietvertrag über eine neue Wohnung eingereicht, das Jobcenter überwies dennoch versehentlich die Miete für den Folgemonat an den bisherigen Vermieter. Der Vermieter weigerte sich den überzahlten Betrag zurückzuzahlen und rechnete mit weiteren Forderungen aus dem Mietverhältnis auf. Der BGH hat nunmehr…