Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung auch bei „Renovierungsvereinbarung“ zwischen Mieter und Vormieter unwirksam (BGH vom 22.08.2018, Az VIII ZR 277/16)
Der Beklagte war über mehrere Jahre Mieter einer Wohnung der Klägerin. Diese war ihm bei Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren von der Vormieterin übergeben worden. Die Vermieterin verwendete hierbei einen Formularmietvertrag, dieser sah vor, dass Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände und Decken dem Mieter obliegen. In dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um Schadensersatz für nicht bzw. mangelhaft durchgeführte Schönheitsreparaturen, die die Klägerin als Vermieterin geltend machte, da sie die Schönheitsreparaturen, die durch die Beklagte durchgeführt wurden,…