Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts zugunsten der Mieter im Immobilienkaufvertrag wirksam (BGH vom 14.11.2018, Az. VIII ZR 109/18)
Im entschiedenen Fall begehrten die Eigentümer einer Immobilie Räumung einer Wohnung durch die Beklagten nach dem sie gegenüber diesen die Kündigung nach § 573 a Abs. 1 BGB (erleichterte Kündigungsmöglichkeit bei kleineren Gebäuden, wenn der Vermieter selbst darin wohnt) ausgesprochen hatten. Die beklagten Mieter wohnten seit 1981 in der Wohnung, die späteren Vermieter hatten die Immobilie im Jahr 2012 von der Stadt erworben. Im Rahmen des Kaufvertrages wurde ein „lebenslanges Wohnrecht“ zugunsten der Mieter zwischen Verkäuferin (der Kommune) und Käufern…