Vermieter muß bei bestrittener Nebenkostenabrechnung umfangreich Einsicht in die Abrechnung der Immobilie geben (BGH vom 07.02.2018, Az VIII ZR 189/17)
In dem vom BGH entschiedenen Fall klagte ein Vermieter auf Nebenkostennachzahlung für zwei Jahre und forderte über 5.000 €, die gesamten Heizkosten für beide Jahre betrugen nach der Vermieterabrechnung über 7.000 €. Die Mieter bewohnten eine knapp 100 qm große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt rund 720 qm Wohnfläche. Die Abrechnung des Vermieters wies in den beiden Jahren Heizkostenverbrauchswerte aus, die jeweils über 40 % der in dem Heizkreis gemessenen Verbrauchseinheiten ausmachten. Die Mieter beanstandeten die beiden Nebenkostenabrechnungen als…