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Author: Tina Jentschke

Bei unerlaubter Untervermietung einer Wohnung bei Airbnb ist eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung erforderlich (LG Bamberg vom 09.08.2017, Az. 24 S 299/17)

Bei unerlaubter Untervermietung einer Wohnung bei Airbnb ist eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung erforderlich (LG Bamberg vom 09.08.2017, Az. 24 S 299/17)

Die Parteien stritten um eine fristlose Kündigung des Klägers. Der Beklagte hatte die Wohnung mindestens 3mal bei Airbnb.com an Gäste für Urlaubsaufenthalte untervermietet, der Vermieter verwies auf eine Klausel im Mietvertrag, nach welcher der Vermieter bei unbefugter Untervermietung verlangen kann, dass der Mieter binnen Monatsfrist das Untermietverhältnis kündigt. Das Gericht war der Auffassung, dass vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Für die außerordentliche Kündigung könnte ein wichtiger Grund im Sinne von § 543 Abs. 2 Nr. 2…

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Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten über Betriebskosten abrechnen (BGH VIII ZR 249/15 vom 25.01.2017)

Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten über Betriebskosten abrechnen (BGH VIII ZR 249/15 vom 25.01.2017)

Der BGH hatte entschieden, dass ein Vermieter die gesetzliche 12-monatige Abrechnungsfrist gem. § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich einhalten muss und sich nicht auf eine Untätigkeit oder unsorgfältige Ausführung der Tätigkeit seiner Hausverwaltung berufen kann. In dem entschiedenen Fall hatte der Wohnungseigentümer erst nach nahezu 2 Jahren über die Betriebskosten abgerechnet. Er hatte dies begründet, dass die Verwaltung seiner Immobilie keine Abrechnung vorgelegt hatte, dass die neubeauftragte Hausverwaltung dann erst nach 2 Jahren die jeweiligen Betriebskosten abgerechnet habe. Der BGH…

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