{"id":243,"date":"2019-10-11T12:57:26","date_gmt":"2019-10-11T10:57:26","guid":{"rendered":"http:\/\/bloganwalt-dresden.de\/?p=243"},"modified":"2019-10-11T13:02:48","modified_gmt":"2019-10-11T11:02:48","slug":"ernsthaftigkeit-des-interesses-des-vermieters-bei-einer-eigenbedarfskuendigung-lg-muenchen-i-vom-16-01-2019-az-14-s-11239-18","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/?p=243","title":{"rendered":"Ernsthaftigkeit des Interesses des Vermieters bei einer Eigenbedarfsk\u00fcndigung (LG M\u00fcnchen I vom 16.01.2019, Az. 14 S 11239\/18)"},"content":{"rendered":"<p>Gerade bei lange andauernden Mietverh\u00e4ltnissen ist es nach Auffassung einiger Vermieter schwierig, die Miete auf einen \u201eangemessenen\u201c Preis zu erh\u00f6hen oder gar das Mietverh\u00e4ltnis zu k\u00fcndigen. Vermieter k\u00fcndigen deshalb oft wegen Eigenbedarfs und machen gelltend, die Wohnung selbst nutzen zu wollen. Die Notwendigkeit des Eigenbedarfs muss vom Vermieter substantiiert dargelegt werden, macht der Vermieter allerdings nach R\u00e4umung durch den Ausgangsmieter von dem behaupteten Eigenbedarf keinen Gebrauch, so steht dem ehemaliger Mieter zwar ein Schadensersatzanspruch zu, seine Wohnung, die der Vermieter dann beispielsweise \u00fcber Airbnb vermietet, erh\u00e4lt er aber nicht mehr zur\u00fcck. R\u00e4umt der Mieter nach einer Eigenbedarfsk\u00fcndigung nicht, so kann der Vermieter R\u00e4umungsklage einreichen und muss dann den geltend gemachten Eigenbedarf beweisen. Zudem muss er ein sogenanntes ernsthaftes \u201eErlangungsinteresse\u201c darlegen, was bedeutet, dass der Kl\u00e4ger bzw. die von ihm benannte angeh\u00f6rige Person tats\u00e4chlich in die gek\u00fcndigte Wohnung einziehen m\u00f6chte. An diesem Punkt scheiterte die R\u00e4umungsklage in dem vom Gericht entschiedenen Fall.<\/p>\n<p>In dem entschiedenen Fall bestand das Mietverh\u00e4ltnis im Zeitpunkt der Eigenbedarfsk\u00fcndigung bereits seit 40 Jahren. Nach dem Ausspruch der Eigenbedarfsk\u00fcndigung kam es zu einem Treffen der Mietvertragsparteien. Im Nachgang zu diesem Gespr\u00e4ch bot der Vermieter dem Mieter f\u00fcr die Dauer 7 Jahren einen Verzicht auf K\u00fcndigung wegen Eigenbedarfs f\u00fcr den Fall an, wenn der Mieter einer Mieterh\u00f6hung von 1.150,00 \u20ac auf 1.475,00 \u20ac zustimmen w\u00fcrde. Da es zu einer Einigung nicht kam, wurde vom Vermieter R\u00e4umungsklage erhoben.<\/p>\n<p>Das Amtsgericht wies die Klage ab, das Landgericht best\u00e4tigte die Abweisung. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Kl\u00e4ger zwar nachvollziehbare und vern\u00fcnftige Erw\u00e4gungen geschildert, weshalb er die streitgegenst\u00e4ndliche Wohnung selbst nutzen wollte. Bei der Pr\u00fcfung der Begr\u00fcndetheit der R\u00e4umungsklage scheiterte der Vermieter allerdings bereits daran, dass er den Nachweis des Erlangungsinteresses, also den Nachweis, dass er ernsthaft beabsichtige, in die streitgegenst\u00e4ndliche Wohnung zu ziehen, nicht gef\u00fchrt habe. Nach Auffassung der Kammer sei es nicht ausgeschlossen, dass der Kl\u00e4ger mit seinem Anspruch auf Eigenbedarfsk\u00fcndigung letztlich verfolge, die Wohnung freizuk\u00fcndigen und zu einer h\u00f6heren Miete zu vermieten. Daf\u00fcr spreche der Umstand, dass der Vermieter im Fall einer deutlich h\u00f6heren Miete (1.475,00 \u20ac anstelle vorher 1.150,00 \u20ac) sich zu einem Verzicht auf die Geltendmachung des Eigenbedarfs bereit erkl\u00e4rt hatte.<\/p>\n<p><strong>Praxishinweis:<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht hat bei einem entsprechenden Vortrag des Mieters den Wunsch des Vermieters zu Eigennutzung auf seine Plausibilit\u00e4t zu \u00fcberpr\u00fcfen. F\u00fcr diese \u00dcberpr\u00fcfung k\u00f6nnen auch Ereignisse im Vorfeld oder im Nachgang der K\u00fcndigung herangezogen werden. Im vorliegenden Fall, sprach eine vorgeschlagene Mieterh\u00f6hung gegen den Eigennutzungswunsch.<\/p>\n<p>Selbst dann, wenn die K\u00fcndigung und anschlie\u00dfende R\u00e4umungsklage Erfolg gehabt h\u00e4tte, k\u00f6nnten dem Vermieter nicht unerhebliche Schadensersatzanspr\u00fcche drohen, wenn er tats\u00e4chlich von seinem urspr\u00fcnglich geltend gemachten Eigenbedarf keinen Gebrauch macht. In Zeiten von Wohnungsknappheit werden solche Anspr\u00fcche, etwa auf Zahlung der Umzugskosten und des Mietdifferenzschadens in immer st\u00e4rkerem Umfang weiterverfolgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gerade bei lange andauernden Mietverh\u00e4ltnissen ist es nach Auffassung einiger Vermieter schwierig, die Miete auf einen \u201eangemessenen\u201c Preis zu erh\u00f6hen oder gar das Mietverh\u00e4ltnis zu k\u00fcndigen. 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