{"id":226,"date":"2019-04-16T14:44:27","date_gmt":"2019-04-16T12:44:27","guid":{"rendered":"http:\/\/bloganwalt-dresden.de\/?p=226"},"modified":"2019-04-16T14:44:27","modified_gmt":"2019-04-16T12:44:27","slug":"verbot-der-kurzeitigen-vermietung-von-eigentumswohnungen-bedarf-der-zustimmung-aller-wohnungseigentuemer-bgh-vom-12-04-2019-az-v-zr-112-18","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/?p=226","title":{"rendered":"Verbot der kurzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigent\u00fcmer (BGH vom 12.04.2019, Az. V ZR 112\/18)"},"content":{"rendered":"<p>In dem entschiedenen Fall klagte die Eigent\u00fcmerin einer Wohnung gegen die Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft, bestehend aus insgesamt 8 Eigent\u00fcmern mit ihren Wohnungen. In der Teilungserkl\u00e4rung der Eigent\u00fcmergemeinschaft war eine Regelung enthalten, nach welcher Wohnungseigent\u00fcmern die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnung (beispielsweise an Ferieng\u00e4ste) gestattet ist. Eine weitere Regelung sieht vor, dass die Teilungserkl\u00e4rung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile ge\u00e4ndert werden kann.<\/p>\n<p>Die Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft beschloss nunmehr in einer Eigent\u00fcmerversammlung die Teilungserkl\u00e4rung dahingehend zu \u00e4ndern, dass die \u00dcberlassung einer Wohnung an t\u00e4glich oder w\u00f6chentlich wechselnde Ferieng\u00e4ste, vor Ort befristet T\u00e4tige oder andere Mieter mit Unterkunftsbed\u00fcrfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zul\u00e4ssig ist. Der Beschluss wurde mit 7 zu 1 Stimmen gegen die klagende Eigent\u00fcmerin gefasst. Die Kl\u00e4gerin klagte gegen diesen Beschluss, worauf Amtsgericht und Landgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt hatten. Nach Auffassung des BGH h\u00e4tte die \u00c4nderung der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung, nach welcher die kurzzeitige Vermietung zul\u00e4ssig gewesen war, der Zustimmung aller Eigent\u00fcmer bedurft. Die zul\u00e4ssige Wohnnutzung umfasse grunds\u00e4tzlich auch die Vermietung an t\u00e4glich oder w\u00f6chentlich wechselnde Ferieng\u00e4ste, wobei im entschiedenen Fall die Vermietungsform sogar ausdr\u00fccklich erlaubt war. Grunds\u00e4tzlich erlaube es eine allgemeine \u00d6ffnungsklausel, so der BGH, den Wohnungseigent\u00fcmern solche Vereinbarungen mit qualifizierter Mehrheit zu \u00e4ndern. Zum Schutz der Minderheit seien dabei aber bestimmte fundamentale inhaltliche Schranken zu beachten. Zu diesen Rechten geh\u00f6re die Zweckbestimmung des Wohnungs- bzw. Teileigentums. Diese gebe vor, wie die Einheit zul\u00e4ssigerweise genutzt werden darf. Aus der Sicht des Eigent\u00fcmers des Sondereigentums habe sie deshalb entscheidend Einfluss auf den Wert seiner Wohneinheit. Durch die Einschr\u00e4nkung der Zweckbestimmung ist nach Auffassung des BGH die Nutzung des Sondereigentums in substantieller Weise betroffen. Auch Vermietungsverbote w\u00fcrden in die Zweckbestimmung des Wohnungseigentums eingreifen, eines generelles Vermietungsverbot k\u00f6nnte nur dann rechtm\u00e4\u00dfig sein, wenn nicht nur die aktuell vermieteten, sondern alle Wohnungseigent\u00fcmer zustimmen, dies gelte nach Auffassung des BGH auch f\u00fcr kurzfristige Vermietungen.<\/p>\n<p><strong>Praxistipp:<\/strong><\/p>\n<p>Nach Auffassung des BGH sind auch die Rechte der anderen Eigent\u00fcmer bzw. deren Mieter ausreichend gesch\u00fctzt. Sofern durch eine Kurzzeitvermietung Verst\u00f6\u00dfe gegen die Hausordnung oder L\u00e4rmbel\u00e4stigungen durch Ferieng\u00e4ste entst\u00fcnden, m\u00fcssten diese nicht hingenommen werden. Insoweit ergibt sich nach Auffassung des BGH ein Unterlassungsanspruch gem\u00e4\u00df \u00a7 15 Abs. 3 WEG. Im konkreten m\u00fcssen also Miteigent\u00fcmer, die sich gegen eine Kurzzeitvermietung zur Wehr setzen wollen, Verst\u00f6\u00dfe der Mieter bzw. Besucher gegen die Hausordnung, L\u00e4rmbel\u00e4stigungen, etwa durch \u00dcberbelegungen dokumentieren und nachweisen und dann einen Unterlassungsanspruch gegen den Eigent\u00fcmer der Kurzzeitvermietung geltend machen. Nach Auffassung des BGH ist es allerdings kein Mangel, wenn die Wohnung durch unterschiedliche Mieter, die den anderen Bewohnern unbekannt sind, genutzt wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In dem entschiedenen Fall klagte die Eigent\u00fcmerin einer Wohnung gegen die Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft, bestehend aus insgesamt 8 Eigent\u00fcmern mit ihren Wohnungen. In der Teilungserkl\u00e4rung der Eigent\u00fcmergemeinschaft war eine Regelung enthalten, nach welcher Wohnungseigent\u00fcmern die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnung (beispielsweise an Ferieng\u00e4ste) gestattet ist. Eine weitere Regelung sieht vor, dass die Teilungserkl\u00e4rung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile ge\u00e4ndert werden kann. Die Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft beschloss nunmehr in einer Eigent\u00fcmerversammlung die Teilungserkl\u00e4rung dahingehend zu \u00e4ndern, dass die \u00dcberlassung einer Wohnung an t\u00e4glich&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/?p=226\">Weiterlesen<span class=\"screen-reader-text\"> Weiterlesen<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":32,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[57],"class_list":["post-226","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-mietrecht","tag-weg-eigentuemer-nutzung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/226","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=226"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/226\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":230,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/226\/revisions\/230"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/32"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=226"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=226"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=226"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}