{"id":182,"date":"2018-08-24T08:51:25","date_gmt":"2018-08-24T06:51:25","guid":{"rendered":"http:\/\/bloganwalt-dresden.de\/?p=182"},"modified":"2018-08-24T08:51:25","modified_gmt":"2018-08-24T06:51:25","slug":"uebertragung-von-schoenheitsreparaturen-auf-den-mieter-bei-unrenoviert-uebergebener-wohnung-auch-bei-renovierungsvereinbarung-zwischen-mieter-und-vormieter-unwirksam-bgh-vom-22-08-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/?p=182","title":{"rendered":"\u00dcbertragung von Sch\u00f6nheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert \u00fcbergebener Wohnung auch bei \u201eRenovierungsvereinbarung\u201c zwischen Mieter und Vormieter unwirksam (BGH vom 22.08.2018, Az VIII ZR 277\/16)"},"content":{"rendered":"<p>Der Beklagte war \u00fcber mehrere Jahre Mieter einer Wohnung der Kl\u00e4gerin. Diese war ihm bei Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren von der Vormieterin \u00fcbergeben worden. Die Vermieterin verwendete hierbei einen Formularmietvertrag, dieser sah vor, dass Sch\u00f6nheitsreparaturen wie das Streichen der W\u00e4nde und Decken dem Mieter obliegen.<\/p>\n<p>In dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um Schadensersatz f\u00fcr nicht bzw. mangelhaft durchgef\u00fchrte Sch\u00f6nheitsreparaturen, die die Kl\u00e4gerin als Vermieterin geltend machte, da sie die Sch\u00f6nheitsreparaturen, die durch die Beklagte durchgef\u00fchrt wurden, als mangelhaft ansah. Zum Mietbeginn im Jahre 2008 hatte der Beklagte mit seiner Vormieterin eine sogenannte \u201eRenovierungsvereinbarung\u201c getroffen. In dieser Vereinbarung hatte der Beklagte sich gegen \u00dcbernahme einiger Gegenst\u00e4nde (z.B. Teppichboden) durch die Vormieterin verpflichtet, die Renovierungsarbeiten durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Die Entscheidung:<\/p>\n<p>Das Umlegen von Sch\u00f6nheitsreparaturen auf den Mieter ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich und \u00fcblich. Im Jahr 2015 \u00e4nderte der BGH allerdings seine Rechtsprechung und sah solche Klauseln in Formularmietvertr\u00e4gen als unwirksam an, die den Mieter zu Sch\u00f6nheitsreparaturen verpflichten, wenn er selbst in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist. Die Argumentation des BGH war u.a. dergestalt, als dass im Falle einer wirksamen Renovierungsklausel der Mieter die Mietr\u00e4umlichkeiten sch\u00f6ner hinterlassen m\u00fcsste, als er sie selbst vorgefunden hatte. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter allerdings seiner Vormieterin u.a. den Teppichboden abgekauft und als Gegenleistung sich verpflichtet, die Renovierungsarbeiten f\u00fcr die Vormieterin durchzuf\u00fchren. Die Kl\u00e4gerin war deshalb der Auffassung, dass die BGH Rechtsprechung aus dem Jahr 2015 keine Anwendungen finden k\u00f6nne, da der Mieter quasi durch die Verpflichtung zur Renovierung aus wirtschaftlicher Sicht eine renovierte Wohnung \u00fcbernommen hatte. Das Amtsgericht sowie das Landgericht L\u00fcneburg als Berufungsinstanz waren der Argumentation der Vermieterin gefolgt und hatten der Klage auf Schadensersatz wegen mangelhaft durchgef\u00fchrter Sch\u00f6nheitsreparaturen stattgegeben.<\/p>\n<p>Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und entschieden, dass eine Formularklausel, die den Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbed\u00fcrftig \u00fcbergebenen Wohnung Sch\u00f6nheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, grunds\u00e4tzlich unwirksam ist. Daran \u00e4ndere sich insbesondere auch nichts, wenn der Mieter sich durch Vereinbarung mit dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen. Das Gericht hielt insoweit an seiner Argumentation aus dem Jahr 2015 fest, dass eine solche Vornahmeklausel den Mieter verpflichten w\u00fcrde, s\u00e4mtliche Gebrauchsspuren des Vormieters zu beseitigen und letztlich dazu f\u00fchre, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren m\u00fcsste oder ggf. in einen besseren Zustand zur\u00fcckgeben m\u00fcsse, als er sie selbst vom Vormieter erhalten hat. Die zwischen Mieter und Vormieter getroffenen Vereinbarung vermag keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der im Mietvertrag zwischen Mieter und Neumieter enthaltenen Verpflichtungen zu entfalten, insbesondere wird nach Auffassung des BGH der Vermieter nicht so gestellt, als h\u00e4tte er dem Mieter eine neu renovierte Wohnung \u00fcbergeben.<\/p>\n<p><strong>Praxishinweis:<\/strong><\/p>\n<p>Der BGH folgt konsequent dem Weg, den er mit der Entscheidung vom 18.03.2015 (VIII ZR 185\/14) eingeschlagen hat. Die \u00dcbertragung von Sch\u00f6nheitsreparaturen auf den Mieter sind innerhalb eines Formularmietvertrages dann unwirksam, wenn der Mieter eine nicht renovierte Wohnung \u00fcbernommen hat. Eventuell eingegangene Verpflichtungen zwischen Vormieter und Mieter \u00e4ndern an dieser Auffassung nichts.<\/p>\n<p>Vorsicht ist deshalb bei der Klauselformulierung im Mietvertrag geboten: Ist eine Klausel zur \u00dcbernahme der Sch\u00f6nheitsreparaturen durch den Mieter unwirksam, so kann unter Umst\u00e4nden die gesetzliche Regelung Anwendung finden, nach welcher der Mieter die Durchf\u00fchrung von Sch\u00f6nheitsreparaturen (auch w\u00e4hrend der Mietdauer!) vom Vermieter verlangen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Beklagte war \u00fcber mehrere Jahre Mieter einer Wohnung der Kl\u00e4gerin. Diese war ihm bei Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren von der Vormieterin \u00fcbergeben worden. Die Vermieterin verwendete hierbei einen Formularmietvertrag, dieser sah vor, dass Sch\u00f6nheitsreparaturen wie das Streichen der W\u00e4nde und Decken dem Mieter obliegen. In dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um Schadensersatz f\u00fcr nicht bzw. mangelhaft durchgef\u00fchrte Sch\u00f6nheitsreparaturen, die die Kl\u00e4gerin als Vermieterin geltend machte, da sie die Sch\u00f6nheitsreparaturen, die durch die Beklagte durchgef\u00fchrt wurden,&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/?p=182\">Weiterlesen<span class=\"screen-reader-text\"> Weiterlesen<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":32,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[10,28],"class_list":["post-182","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-mietrecht","tag-mietparteien","tag-schoenheitsreparaturen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/182","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=182"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/182\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":186,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/182\/revisions\/186"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/32"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=182"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=182"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bloganwalt-dresden.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=182"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}