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Tag: Schönheitsreparaturen

Kein Schadensersatzanspruch zwischen Mietern bei Schäden an der Tapete durch eingedrungenes Wasser (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2018, Az: 10 U 8/18)

Kein Schadensersatzanspruch zwischen Mietern bei Schäden an der Tapete durch eingedrungenes Wasser (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.09.2018, Az: 10 U 8/18)

In dem entschiedenen Fall klagte der Mieter einer Wohnung gegen die Mieterin der darüber liegenden Wohnung und behauptete, dass Wasser aus dem Leitungssystem des Hauses wegen einer unsachgemäßen Reparatur des Wasserhahns durch die Beklagte in die Decken und Wände der Wohnung des Klägers eingedrungen sei. Mit der Klage machte der Kläger rund 6.500,00 € für die Neutapezierung der in seiner Wohnung beschädigten Räume geltend. Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Ein Anspruch aus Vertrag bestehe nicht, da sowohl Kläger…

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Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung auch bei „Renovierungsvereinbarung“ zwischen Mieter und Vormieter unwirksam (BGH vom 22.08.2018, Az VIII ZR 277/16)

Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung auch bei „Renovierungsvereinbarung“ zwischen Mieter und Vormieter unwirksam (BGH vom 22.08.2018, Az VIII ZR 277/16)

Der Beklagte war über mehrere Jahre Mieter einer Wohnung der Klägerin. Diese war ihm bei Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren von der Vormieterin übergeben worden. Die Vermieterin verwendete hierbei einen Formularmietvertrag, dieser sah vor, dass Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände und Decken dem Mieter obliegen. In dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um Schadensersatz für nicht bzw. mangelhaft durchgeführte Schönheitsreparaturen, die die Klägerin als Vermieterin geltend machte, da sie die Schönheitsreparaturen, die durch die Beklagte durchgeführt wurden,…

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„Zuschlag Schönheitsreparaturen“ neben der Grundmiete grundsätzlich zulässig (BGH vom 30.05.2017, Az. VIII ZR 31/17)

„Zuschlag Schönheitsreparaturen“ neben der Grundmiete grundsätzlich zulässig (BGH vom 30.05.2017, Az. VIII ZR 31/17)

Die Kläger hatten von der Beklagten eine Mietwohnung zu einem Preis von ca. 4,60 €/m² Grundmiete eingemietet. In § 7 des Mietvertrages war geregelt, dass der Vermieter die Ausführungen der Schönheitsreparaturen übernimmt und er dafür einen Kostenansatz von 0,87 €/m² monatlich berechnet, der Gesamtbetrag war sodann als „Zuschlag Schönheitsreparaturen“ neben dem Mietzins ausgewiesen. Die Kläger waren der Auffassung, dass der „Zuschlag Schönheitsreparaturen“ nicht wirksam vereinbart wurde, da sie der Inhaltskontrolle (§307 b BGB) unterliege und diese nicht standhalte. Der BGH…

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