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Tag: Hausverwaltung

Die tatsächliche Wohnfläche ist maßgeblich für die Betriebskostenabrechnung (BGH vom 30.05.2018, Az VIII ZR 220/17).

Die tatsächliche Wohnfläche ist maßgeblich für die Betriebskostenabrechnung (BGH vom 30.05.2018, Az VIII ZR 220/17).

Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend. Mit der vorliegenden Entscheidung hat der BGH seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, nach welcher eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche zur vertraglich vereinbarten Wohnfläche von bis zu 10 Prozent als unbeachtlich angesehen wurde. In dem entschiedenen Fall…

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Benachteiligungsverbot (§ 1 AGG) gilt auch für die Vermietung einer Wohnung (OLG Düsseldorf vom 27.04.2017, I-5 U 79/16)

Benachteiligungsverbot (§ 1 AGG) gilt auch für die Vermietung einer Wohnung (OLG Düsseldorf vom 27.04.2017, I-5 U 79/16)

Der Kläger suchte im Jahr 2015 ein Haus zur Miete und bewarb sich auf ein Wohnungsinserat auf einer Internetplattform mit der Bemerkung, er sei als Pilot beschäftigt, er und seine Lebensgefährtin seien Nichtraucher, hätten keine Haustiere und seien kinderlos, aber in Familienplanung. Mit einem Architekten als Vertreter des beklagten Eigentümers fand daraufhin eine Besichtigung statt, für welche der Kläger mit seiner Lebensgefährtin anreiste. Der Architekt teilte mit, dass der Kläger und seine Lebensgefährtin in das Profil passten, das der Eigentümer…

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Eigentümer einer Wohnung in einem Gewerbehaus muss Nutzung als Wohnraum unterlassen, selbst dann, wenn ein Anpassungsanspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung besteht (BGH vom 23.03.2018, V ZR 307/16)

Eigentümer einer Wohnung in einem Gewerbehaus muss Nutzung als Wohnraum unterlassen, selbst dann, wenn ein Anpassungsanspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung besteht (BGH vom 23.03.2018, V ZR 307/16)

Die Parteien des Rechtsstreits sind Teileigentümer von Einheiten einer Immobilie, die seit 1990 als „Ärztehaus“ genutzt wurde, später (2012) zogen in leerstehende Arztpraxen auch andere gewerbliche Mieter. Die Teilungserklärung sieht eine „berufliche und gewerbliche Nutzung“ der Einheiten vor. Nachdem mehrere Einheiten leer standen, teilte der Beklagte seine Einheit auf, baute sie um und vermietete beide Teile als Wohnraum. Daraufhin wurde er von anderen Teileigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen. Nach Auffassung des BGH steht den anderen Teileigentümern ein Unterlassungsanspruch gemäß…

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Gewerbeerlaubnis für Wohnimmobilienverwalter ab August 2018 erforderlich.

Gewerbeerlaubnis für Wohnimmobilienverwalter ab August 2018 erforderlich.

Gewerbsmäßige Verwalter gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des WEG sowie die gewerbsmäßige Verwaltung für Dritte von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB (Sondereigentumsverwalter) benötigen ab dem 01.08.2018 gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. Gewerbeordnung (GewO) eine Gewerbeerlaubnis. Wohnimmobilienverwalter müssen hierfür ihre Zuverlässigkeit (§ 34 c Abs. 2 Nr. 1 GewO) sowie ihre geordneten Vermögensverhältnisse (§ 34 c Abs. 2 Nr. 2 GewO) nachweisen. Zudem ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 34 c Abs. 2 Nr. 3…

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Ein formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548 Abs. 1 BGB) ist unwirksam (BGH vom 08.11.2017, VIII ZR 13/17)

Ein formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548 Abs. 1 BGB) ist unwirksam (BGH vom 08.11.2017, VIII ZR 13/17)

Grundsätzlich ist ein Vermieter gemäß § 548 Abs. 1 BGB verpflichtet gegen seine Mieter gerichtete Ersatzansprüche binnen 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache geltend zu machen. In dem vorliegend entschiedenen Fall hatte der Vermieter die Schadensansprüche nicht binnen der gesetzlichen Frist von 6 Monaten geltend gemacht, er hatte sich darauf berufen, dass in dem Mietvertrag eine Klausel enthalten war, nach welcher entsprechende Forderungen erst in 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses verjähren würden. Nach Auffassung des BGH ist eine Regelung…

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Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten über Betriebskosten abrechnen (BGH VIII ZR 249/15 vom 25.01.2017)

Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten über Betriebskosten abrechnen (BGH VIII ZR 249/15 vom 25.01.2017)

Der BGH hatte entschieden, dass ein Vermieter die gesetzliche 12-monatige Abrechnungsfrist gem. § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich einhalten muss und sich nicht auf eine Untätigkeit oder unsorgfältige Ausführung der Tätigkeit seiner Hausverwaltung berufen kann. In dem entschiedenen Fall hatte der Wohnungseigentümer erst nach nahezu 2 Jahren über die Betriebskosten abgerechnet. Er hatte dies begründet, dass die Verwaltung seiner Immobilie keine Abrechnung vorgelegt hatte, dass die neubeauftragte Hausverwaltung dann erst nach 2 Jahren die jeweiligen Betriebskosten abgerechnet habe. Der BGH…

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