Schadensbeseitigungsfrist bei Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache nicht erforderlich (BGH vom 28.02.2018, VIII ZR 157/17)
Der Mieter gab seine Wohnung in dem entschiedenen Fall nach einer Mietdauer von mehr als 7 Jahren zurück, der Vermieter verlangte vom Beklagten Schadensersatz wegen diverser Beschädigungen der Wohnung, u.a. wegen Beschädigung der Badezimmerarmaturen, von Lackschäden an Heizkörpern und wegen eines vom Mieter zu verantwortenden Schimmelbefalls. Eine Frist zur Beseitigung der betreffenden Schäden hatte der Vermieter dem Mieter vorher nicht gesetzt. Der Mieter war der Auffassung, Schadensersatz könne nur nach erfolglosem Ablauf einer Frist zur Schadensbeseitigung verlangt werden. Nach Auffassung…